1. Grundlage

    Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 4,5 der Satzung in der Fassung vom 20.09.2008.

  2. Solidaritätsprinzip

    Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

  3. Beschlussfassung und Bekanntgabe
    1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 20.09.2008 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

    2. Die Beitragsordnung wird gem. § 5 der Satzung bekannt gemacht und tritt ab 01.01.2009 in Kraft.

    3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

  4. Regelungen
    1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

    2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.

    3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise. Der Antrag gilt jeweils nur für ein Kalenderjahr.

    4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

    5. Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.

    6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Quartals möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Quartal. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

    7. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: Geraer Bank eG, Blz 830 645 68, Konto 12 55 991

    8. Alle Vereinsbeiträge sind zum 15.02. des Jahres fällig. Bei Monatszahlung ist der Beitrag für den laufenden Monat, bis zum 15. des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto zu entrichten.

    9. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren in Höhe eines Monatsbeitrags erhoben.

    10. Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Die Höhe der Gebühren wird gesondert bekannt gegeben.

    11. Die Beiträge des Vereins werden vorzugsweise durch Abbuchungsermächtigung im LastschriftverfahreLastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Bei Rückbuchungen die nicht durch den Verein zu vertreten sind, müssen die anfallenden Gebühren vom jeweiligen Mitglied getragen werden.